Verschiedenste Sportarten (Kampfsportarten, Parallelsportarten) führen zu den unterschiedlichsten Beratungsansätzen bei Sportlern. Wenn an die Konstellation Spieler/Spieler gedacht wird, dann stellt sich immer die Frage, ob der Gegenspieler oder Mitspieler bei Ausübung des Sports für Verletzungen haftet (Beispiel: Ein WM-Fahrer wird vor einer WM von einem Gegenspieler erheblich bei Ausübung des Sports verletzt / „Blutgrätsche“).
Der Sportler kann eine Vielzahl von Vertragspartner haben. Wir werden von (Profi-) Sportlern idR um Beratung gebeten, wenn es um die Gestaltung oder Mitwirkung von/bei Spielerverträgen, Sponsoring, Namensrechte und Beraterverträge geht.
Aktuell ist das Thema Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung von Vertragspartnern. So stellt sich die Frage, was unternommen werden kann, wenn ein in Insolvenz gegangener Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllt. Häufig sind wir auch für Sportler tätig, die z.B. gegen eine Spielwertung vorgehen möchten oder ihres Erachtens zu Unrecht aus einem Verein ausgeschlossen werden sollen oder der Vorwurf des Dopings im Raume steht.
Hinsichtlich unserer Dienstleistungen verweisen wir auf unsere Seite “Sportrecht“.