Grundsätzlich bestimmen sich die Kosten eines Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit zunächst nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Daneben kann aber auch individuell nach einem Stundenhonorar abgerechnet werden.
Wir klären Sie vor Beauftragung über die entstehenden kosten auf.