
Freizeitsportler vertreten wir, wenn sie von einem Mitspieler oder Dritten bei Ausübung des Sports verletzt werden. Auch bei der Kündigung von Fitnessstudio- oder Sportvereinsverträgen kommt es immer wieder zu rechtlichen Problemen. Auch sie unterstützen wir bei der Vertragsgestaltung und vertreten sie vor Gerichten.
Häufig tangiert die Krise eines Vertragspartners oder das bereits eröffnete Insolvenzverfahren über das Vermögen von Vertragspartnern den Freizeitsportler. Dies z.B. dann, wenn geschlossene Verträge nicht mehr eingehalten werden (können).
Auch Stadionverbote oder rechtliche Probleme bei dem Verkauf von Eintrittskarten für eine Sportveranstaltung z.B. über ebay.de haben immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gern.