Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz kann ein Verbraucher, dem unaufgefordert per Post als “Gewinn” ein kostenloses Probetraining angeboten wird und der im Rahmen dieses Probetrainings auf Betreiben des Fitnessstudios einen Vertrag schließt, die neu begründete Mitgliedschaft widerrufen.

Landgericht Koblenz, Urteil vom 2.10.2007 – Az: 6 S 19/07

Erschienen in News & Infos, Rechtsprechung und verschlagwortet , , . Direkter Link zum Artikel permalink. Kommentare via RSS folgen RSS feed zu diesem Beitrag.

Kommentare sind geschlossen.