Der Bundesrat hat das vom Bundestag verabschiedete Gesetz, das gemeinnützige Arbeit künftig stärker mit Steuervergünstigungen belohnt wird, verabschiedet. Der Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Helfer (Übungsleiterpauschale) wird von 1.848 auf 2.100 Euro angehoben. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.
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