Nach einem Urteil des BGH vom 16.03.1976 (VI ZR 199/74), welches auch heute noch immer wieder Anwendung findet, ist nicht jede geringfügige Verletzung einer Spielregel, auch, wenn diese dem Schutz der Spieler dient, als fahrlässiges Verhalten zu werten. Weiterlesen →
Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz kann ein Verbraucher, dem unaufgefordert per Post als “Gewinn” ein kostenloses Probetraining angeboten wird und der im Rahmen dieses Probetrainings auf Betreiben des Fitnessstudios einen Vertrag schließt, die neu begründete Mitgliedschaft widerrufen.
Landgericht Koblenz, Urteil vom 2.10.2007 – Az: 6 S 19/07